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Veranstaltungen

06.-10.09.2015: Juleica-Lehrgang

Jugendleiterassistenten-Ausbildung „Juleica-Lehrgang / Trainerassistent Reiten“

06.-10.09.2015 auf dem Stockfelderhof in Orsingen-Nenzingen

Kinder und Jugendliche im Pferdesport werden von freiwillig engagierten Mitarbeiter/innen betreut. Sie leiten freizeitpädagogische Angebote, führen Projekte durch, organisiseren Ferienfreizeiten und unterstützen Jugendsprecher/innen. Dafür gibt es Qualifizierungen, die von den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in allen Bundesländern angeboten werden und die zur Beantragung der Jugendleitercard (Juleica) berechtigen.

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen.

  • Qualität
  • Legitimation
  • Anerkennung


Die Juleica steht für Qualität. Nur wer eine Ausbildung nach vorgeschriebenen Standards vorweisen kann, kann die Juleica bei der Landeszentral-Stelle Baden-Württemberg, dem Landesjugendring Baden-Württemberg e.V., 70469 Stuttgart,  unter baden-wuerttemberg@juleica-antrag.de beantragen.

Der Pferdesportverband Baden-Württemberg führt vom 06.-10.09.2015 einen Juleica-Lehrgang (enthält die Ausbildung zum Trainerassistent „Reiten“ gemäß APO) auf dem Stockfelderhof in Orsingen-Nenzingen durch.

Gemäß APO § 4100 gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverband angehört.
- Vollendung des 16. Lebensjahres bei Prüfungsbeginn
- Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
- Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der RA 7 und 6
- Besitz des LA 5 (kann ggf. innerhalb des Lehrgangs als gesonderte Prüfungsmaßnahme abgelegt werden)
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Der Besitz der Jugendleitercard ist mit vielen Vorteilen verbunden. Insbesondere dient sie der Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten und Einrichtungen sowie der Inanspruchnahme von Vergünstigungen, z.B. (je nach Länderregelung): Freistellung, Erstattung von Verdienstausfall, Preisermäßigungen, freie Nutzung der Medienstellen und Dienstleistungen.
Weitere Informationen gibt es unter www.juleica.de.

Die Lehrgangskosten für den Lehrgang vom 06.-10.09.2015 betragen Euro 230,-. Darin enthalten sind die Lehrgangsgebühren sowie Vollpension mit Übernachtung auf dem Stockfelderhof. Die Prüfungsgebühren für das evtl. Ablegen des Longierabzeichens werden gesondert abgerechnet.

Informationen und Anmeldung beim Pferdesportverband Baden-Württemberg, Frau Eiser, Tel.: 07154 / 8328-10 bzw. eiser@pferdesport-bw.de, Murrstr. 1, 70806 Kornwestheim.

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