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News

Besondere Bestimmungen 2017

von Miriam Abel

Am 07.111.2016 hat die Mitgliederversammlung der Landeskommission über die Besonderen Bestimmungen für 2017 beraten und beschlossen. Nach Vorlage der Besonderen Bestimmungen bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sind diese nun in der angehängten Version von der FN genehmigt und treten zum 01.01.2017 in Kraft. Da es einige für Turnierveranstalter relevante Änderungen gibt, möchten wir kurz auf die wichtigsten Änderungen hinweisen und diese erläutern:

Da in der Saison 2016 die Anzahl der Prüfungen, die mit begrenzter Startplätzen ausgeschrieben wurden, erheblich zugenommen hat und dies zum Einen bei den Reitern zu Unzufriedenheit geführt hat, weil schon deutlich vor Nennungssschluss keine Startplätze mehr verfügbar waren und zum Anderen bei den Veranstaltern, weil die Starterfüllung nur bei zw. 50-60 % lag, hat sich die LK entschieden hier regulierend einzugreifen. Zum Einen wurde die Anzahl der Mindeststartplätze angehoben und zum Anderen wurde die Möglichkeit der Beschränkung der Startplätze an eine Einschränkung des Teilnehmerkreises gekoppelt. Veranstalter, die von diesen neuen Regelungen betroffen sind, werden gerne bei der Erstellung der Ausschreibung beraten und unterstützt.

§ 8          Abgrenzung der Teilnehmerkreise
3.      Bei LP mit max. Startplätzen ist der Teilnehmerkreis in LP bis Kl. M auf max. 5 PSK/ RR und in Kl. S auf Teilnehmer aus Baden-Württemberg zu begrenzen. Bei Wertungsprüfungen für Meisterschaften aller Art und Qualifikationsprüfungen für Serien ist eine Begrenzung der Startplätze nicht zulässig.

§ 16       Ergänzungen zu einschlägigen LPO-Bestimmungen
14.   Wird die Anzahl an Startplätzen in einer LP begrenzt, so darf die Anzahl der Startplätze in der Dressur nicht unter 50 Stück und im Springen nicht unter 70 Stück liegen. Je Reiter sind in LP mit max. Startplätzen nur zwei Pferde zugelassen. LP mit begrenzten Startplätzen sind erst eine Woche vor offiziellem Nennschluss nennbar. Bei WBs im Rahmen einer gemischten PLS ist eine Startplatzbegrenzung nicht zulässig.

Die Möglichkeit der Rufbereitschaft des Turniertierarztes besteht ab 2017 nur noch für Dressur- und Voltigierveranstalter. Bei PLS mit Spring- oder Springpferde-LP ist die Anwesenheit eines Tierarzt zwingend erforderlich.

§ 16       Ergänzungen zu einschlägigen LPO-Bestimmungen
1.        Die tierärztliche Versorgung bei reinen Dressur- bzw. Voltigier-PLS kann durch eine Rufbereitschaft (innerhalb max. 15 Minuten einsatzbereit vor Ort) des Turniertierarztes geregelt werden. Wird von der Rufbereitschaft Gebrauch gemacht, ist dies in der Ausschreibung anzugeben und an der Meldestelle mit Namensnennung und Telefonnummer auszuhängen. Bei Gelände-WB/LP sowie PLS mit Spring- bzw. Springpferde-LP ist die Anwesenheit des Turniertierarztes zwingend vorgeschrieben. Bei Gelände-WB/LP darf der Turniertierarzt nicht Teilnehmer in dieser LP/ WB sein.

Die Richterrotation bleibt weiterhin mit den bekannten Einschränkungen erhalten (§ 19).

Wichtig für Veranstalter von reinen Breitensportlichen Veranstaltungen:
§ 4          Breitensportliche Veranstaltungen (BV)
3.2         Für WB mit beurteilendem Richtverfahren (Ausnahme: GHP, WB des Abschnitts II 1 (WB im Umgang mit dem Pferd), II 2 (Geschicklichkeits-WB)) in Dressur-, Spring-, Vielseitigkeits-, Voltigier- und Fahrwettbewerben muss wenigstens ein vollqualifizierter Richter / Richter Breitensport eingesetzt werden. Andere WB können von einem Prüfer Breitensport abgenommen werden. Als Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz ist eine Person (mind. 18 Jahre) mit APO-Ausbilderqualifikation (mind. Trainer C) oder ein Richter/ Prüfer Breitensport einzuteilen. Für den Aufbau des Parcours wird ein Parcourschef oder Parcourschefanwärter empfohlen, zumindest muss eine Person (mind. 18 Jahre) mit APO-Ausbilderqualifikation (mind. Trainer C) für den Parcoursbau eingesetzt werden. Sofern eine Person (mind. 18 Jahre) mit APO-Ausbilderqualifikation für den Parcoursbau eingesetzt wird, muss bei Wettbewerben mit einer Höhe ab 0,95 m ein Standardparcours gem. Aufgabenheft aufgebaut werden.
Hinweis: Die im Aufgabenheft abgedruckten Standardparcours können auch als Fehler/ Zeit Spring-WB ausgeschrieben werden. Entscheidend ist, dass die Linienführung und Abmessungen aus dem Aufgabenheft übernommen werden.

Sollten Sie Fragen zu den Besonderen Bestimmungen der LK für 2017 haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

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