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News

Auszeichnung der Stadt Achern als pferdefreundliche Gemeinde

von Miriam Abel

Im Rahmen des Springturniers am vergangenen Wochenende in Achern wurde die Stadt Achern als Pferdefreundliche Gemeinde ausgezeichnet. Als Anerkennung der pferdefreundlichen Städte und Gemeinden vergeben die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Landespferdesportverbände alle vier Jahre den Titel „pferdefreundliche Gemeinde“ und „pferdefreundliche Region“. Ausgezeichnet werden Maßnahmen von Gemeinden und Regionen, die die Ausübung von Pferdehaltung, -sport und -zucht fördern.

Iris Keller, Präsdidentin des Pferdesportverbandes Südbaden und Präsidiumsmitglied des Landesverbandes, würdigte die gute und vielfältige Zusammenarbeit und Unterstützung der Stadt Achern mit den ortsansässigen Pferdesportvereinen und zeichnete die Stadt Achern offiziell als pferdefreundliche Gemeinde aus.

Aufgrund dessen, dass die letzten beiden Jahre aufgrund von Corona der Voltigiersport nur eingeschränkt möglich war und nahezu keine Veranstaltungen stattgefunden haben, haben wir uns dazu entschlossen, die Altersbeschränkung in den Einsteiger-Wettbewerbe Einzel und Doppel zu lockern.

1. Einsteigerwettbewerb für Einzelvoltigierer  
Pferde: 6 Jahre u. älter, Voltigierer: Jahrgang 2006 und jünger mit VA 5. Ausrüstung gemäß WBO.  Anforderungen: A-Pflicht, Kür: Freie Kürgestaltung dem Leistungsstand des Voltigierers angemessen. Choreographische Gestaltung erwünscht.
Bewertung: 7 Pflichtnoten von 0 –10, halbe Noten sind erlaubt. Gestaltung: Max. 10,0 Punkte, Zehntelnoten sind erlaubt, (Multiplikator 3,0). Ausführung: Max. 10,0 Punkte, Zehntelnoten sind erlaubt, (Multiplikator 3,0). Enthält die ganze Kür weniger als 5 gültige Übungen, wird sie insgesamt nicht bewertet. Pferdenote: Max. 10,0 Punkte (Multiplikator 1,0). Abzug von der vorläufigen Endnote gemäß Aufgabenheft Voltigieren.
Zeit: Pflicht ohne Zeitmessung, Kürzeit max. 1 Minute
Einsatz: 10 €
 
2. Einsteigerwettbewerb für Doppelvoltigierer  
Pferde: 7 Jahre u. älter, Voltigierer: Jahrgang 2004 und jünger mit VA 5. Ausrüstung gemäß WBO.
Anforderungen: Kür: Freie Kürgestaltung dem Leistungsstand der Voltigierer angemessen. Choreographische Gestaltung erwünscht.
Bewertung: Gestaltung: Max. 10,0 Punkte, Hauptkriterien s.o., Zehntelnoten sind erlaubt, (Multiplikator 3,0). Ausführung: Max. 10,0 Punkte, Zehntelnoten sind erlaubt, (Multiplikator 3,0). Enthält die ganze Kür weniger als 6 gültige Übungsteile, wird sie insgesamt nicht bewertet. Pferdenote: Max. 10,0 Punkte (Multiplikator 1,0). Abzug von der vorläufigen Endnote gemäß Aufgabenheft Voltigieren. Zeit: Max. 1,5 Minuten, Einsatz: 15 €

Bereits genehmigte Ausschreibungen werden dahingehend geändert.

Die Mitgliederversammlung der Landeskommission tagte am Montag, 09.05.2022 in Ditzingen. Im Rahmen der Sitzung wurde über unterschiedliche Themen gesprochen. Neben den üblichen Themen wie dem Rückblick auf die Saison 2021, die hinsichtlich der Veranstaltungs-, Prüfungs- und Starterzahlen zwar deutlich besser als 2020, jedoch noch deutlich von Corona gezeichnet war, den Haushaltzahlen der Landeskommission und der Überarbeitung der Richterlisten standen einige Punkte an, über die ausführlicher informiert werden soll.
Unter anderem setzte man sich intensiv mit der Frage auseinander, wie ab 01.01.2023 mit der Herpesimpfpflicht bei breitensportlichen Veranstaltungen gem. WBO umgegangen werden soll. Dies ist derzeit nicht geregelt. Die WBO selbst regelt lediglich die Impfvorgaben bei Veranstaltungen, bei denen sowohl Prüfungen nach LPO als auch Wettbewerbe nach WBO ausgeschrieben werden. Hier gelten für die in den Wettbewerben gestarteten Pferde die Impfvorgaben gemäß LPO, sprich ab 01.01.2023 müssen diese Pferde Influenza und Herpes geimpft sein. Für die Umsetzung der Herpesimpfpflicht bei reinen breitensportlichen Veranstaltungen spricht, dass der Infektionsdruck gesenkt wird, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Gegen eine Impfung spricht, dass die Impfung die Infektion oder den Krankheitsausbruch nicht sicher und absolut verhindern kann. Zudem wird befürchtet, dass eine Herpesimpfpflicht viele Pferdesportler von der Teilnahme an breitensportlichen Veranstaltungen abhalten würde. Daher einigt am sich darauf, dass für die Teilnahme an breitensportlichen Veranstaltungen, bei denen nur Wettbewerbe gem. WBO ausgeschrieben werden, es für die Teilnahme ausreichend ist, wenn das Pferd nur gegen Influenza gem. LPO, wie bisher auch, geimpft ist.
Die Mitgliederversammlung behält sich vor, dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechender Vorlaufzeit zur Umsetzung erneut zu diskutieren.
Des Weiteren wurde über die Vorgaben des §40 der LPO (Arzt, Tierarzt, Hufschmied) gesprochen. Man war sich einig, dass die dort gemachten Vorgaben zur Anwesenheit sinnvoll und für jeden Veranstalter in Baden-Württemberg umsetzbar sind. Das den Veranstaltern hierdurch Kosten in z.T. nicht unerheblichem Umfang entstehen, darüber ist man sich bewusst. Es wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen, die bestehenden LPO Regeln und Ergänzungen in den LK Bestimmungen zu ändern.
Ein Antrag auf Zulassung der Presse in der LK Sitzung wurde nach ausgiebiger Diskussion durch den Antragsteller zurück gezogen, da man vereinbart nach jeder Mitgliederversammlung über die Sitzung in Form einer Pressemeldung zu informieren.
Rolf Berndt und Gerhard Ziegler wurden für ihre langjährige Mitarbeit seit 30 bzw. 20 Jahren in der Landeskommission mit der LK Ehrennadel in Gold ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden in der anschließend stattfindenden Delegiertenversammlung des Landesverbandes die zum Jahresende hin ausscheidenden Richter Dieter Hoffmann und Dr. Colin Magg für ihr 30- bzw. 50-jähriges Engagement als Richter und Turnierfachkraft ebenfalls mit der LK Ehrennadel in Gold geehrt.

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