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News

Beirat Sport: LPO 2024 verabschiedet, Pilotprojekte bereits in 2023 möglich

von Miriam Abel

Warendorf (fn-press). Mit mehr als einem Jahr Vorlauf hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) kurz vor Weihnachten die Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2024 auf den Weg gebracht. Die neue LPO tritt in gut einem Jahr am 1. Januar 2024 in Kraft und steht im Zeichen von mehr Flexibilität.


Neben Änderungen, die u.a. die allgemeinen Bestimmungen und Ausrüstungsvorschriften betreffen, wurden in Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren auch neue Prüfungsformen beschlossen. Diese neuen Prüfungsformen können ab sofort als Pilotprojekte bereits in der Saison 2023 ausgeschrieben werden. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die EDV-technische Anwendung und Auswertung der neuen Prüfungsformen über TORIS nicht gewährleistet werden kann.

Dies sind im Springen:
* Gewöhnungs-Spring-LP nach Clear-Round-Richtverfahren: Dies ist eine Springprüfung für Reitern aller Leistungsklassen mit vier- bis sechsjährige Pferden über Hindernisse geringer Abmessung (etwa E-Niveau bzw. 85 cm). Die Bewertung erfolgt nach dem „Clear-Round-Modus“. Jedes Pferd, das die Aufgabe fehlerfrei gemeistert hat, landet automatisch auf Platz eins. Die Rangierung erfolgt anhand der Strafpunkte ohne Zeitwertung.
* Clear Round Springprüfungen: Dieses Richtverfahren ist bei Springprüfungen der Klasse E bis M* möglich. Diese wird nach Richtverfahren 501.A.1 mit EZ jedoch ohne Zeitwertung gerichtet, sprich für die Platzierung ist die Gesamtzahl der Strafpunkte entscheidend. Bei Strafpunktgleichheit erfolgt gleiche Platzierung.
* Springpferdeprüfung mit einem neuen, alternativen Bewertungsverfahren. Hier gibt es zunächst Wertnoten, nach denen das beste Viertel rangiert wird. Auf dem nächsten Platz dahinter landen gleichzeitig alle Pferde, die den Parcours zwar fehlerfrei absolviert haben, jedoch stilistisch nicht gut genug für das beste Viertel waren.
* Springprüfung analog Springpferdeprüfung: Dies ist eine Springprüfung für ältere Pferde ab sieben Jahren, die jedoch wie eine Springpferdeprüfung gewertet wird. Beurteilt wird die Rittigkeit
einschließlich Springmanier des Pferdes mit EZ, ausgedrückt in einer Wertnote.

Dies sind in der Dressur:
* Dressurreiterprüfungen Kl. S: als Vervollständigung des bestehenden Systems der Dressurreiterprüfung. Gerichtet wird nach den Kriterien der Dressurreiterprüfung, wobei unter anderem die Kandarenreife eines Reiters überprüft werden soll. Somit ist diese Prüfung immer auf Kandare auszuschreiben.
* Dressurpferdeprüfung Klasse S: zugelassen sind 7- und 8-jährige Pferde und/oder M- und G-Ponys. 8- jährige nur mit nicht mehr als einem Erfolg in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP Kl. S im Anrechnungszeitraum gemäß § 62.1. Dressurpferdeprüfungen Kl. S können entweder im Richtverfahren 353 B oder im neuen Richtverfahren 353 C gerichtet werden. Bei diesem neuen Richtverfahren C vergibt ein Richter (bei C) „technische Noten“ für die Einzellektionen, ein weiterer Richter oder eine Richtergruppe beurteilt die Prüfung wie eine Dressurpferdeprüfung (Richtv. 353 B) mit fünf Einzelnoten, die dann in Prozente umgerechnet wird. Die Prozentpunkte des Richters bei C und der Richtergruppe/ des Richters werden addiert und durch zwei geteilt.

Dies sind in der Vielseitigkeit:
* Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. L werden in L* und L** unterschieden.
* Geländepferdeprüfung Klasse E: Analog zum Springen soll Reitern aller Leistungsklassen die Gelegenheit geben werden, ihre vier- bis sechsjährigen Youngster an die Aufgaben im Gelände heranzuführen.

Dies ist im Fahren:
* Two-in-One-Prüfung: Zwei in eins heißt die neue Prüfungsform im Fahren, die eine Dressur- mit einer Kegelfahrprüfung kombiniert. Das Gespann absolviert dabei zunächst eine Dressur und durchfährt direkt im Anschluss einen Kegelparcours, der im Regelwerk bisher „Hindernisparcours“ hieß. „Two in One“-Prüfungen können in den Klassen A und M ausgeschrieben werden. Bei diesen Prüfung steht der Kegelparcours auf dem Dressurviereck und die Dressur wird um den Kegelparcours drumherum gefahren. Der Teilnehmer erhält zwei Ergebnisse, wobei das Ganze jedoch als nur ein Start gilt, weil nur einmal abgefahren wird. Das hat den Vorteil, dass so eine Two-in-One-Prüfung als Kombination mit einer Geländeprüfung an einem Tag absolviert werden kann.

Im Voltigieren wurden keine neuen Prüfungsformen beschlossen, lediglich die Altersklasse Junge Voltigierer (U21), kommt hinzu. Darüber hinaus steht es allen ab 2024 offen, ihr Pferd nicht nur traditionell links herum, sondern auch auf der rechten Hand zu longieren. Dabei ist auch möglich, dass zwischen Pflicht und Kür ein Handwechsel erfolgt.

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