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News

Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II

von Miriam Abel

Beim Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg werden 50 % der Betriebsmittelkredite des Zeitraum 01. Januar bis 30. Juni durch das Land gefördert. Antragsberechtigt sind u.a. Reitschulen (auch Fahr- und Voltigierschulen) sowie Pferdepenisonshalter mit Unterrichtsangebot oder Betreiber von Sportanlagen, sofern ein Umsatzrückgang von mind. 60% im Vergleich zum Zeitraum 01.01.-30.06.2019 vorliegt.
 
Die Antragsformulare für den Tilgungszuschuss werden voraussichtlich nächste Woche (KW 24) online auf den Seiten des Wirtschaftsministerium zu finden sein. Da die Vergabe der Fördermittel im Höhe von 37,6 Millionen Euro nach Eingang der Antragsstellung erfolgt, ist es wichtig, dass die Anträge möglichst schnell nach Veröffentlichung gestellt werden.
 
Alle Vereine und Betriebe, die eine Antragsstellung in Erwägung ziehen, können bereits Vorarbeit leisten, indem sie:
• Umsatzrückgang 01.01.-30.06. 2021 zu 01.01.-30.06.2019 ermitteln. Der Umsatzrückgang von mindestens 60% muss im Antrag bestätigt werden und auf Aufforderung nachgewiesen werden.
• Die unternehmensbezogenen Daten (z.B. Handelsregisternummer, Mitgliedsnummer bei der IHK oder einer anderen Kammer, Gründungsdatum, Steuernummer des Betriebs oder Vereins sowie Steuer-ID-Nummer des Inhabers (bei Bertrieben) heraussuchen.
• Eine Zusammenstellung der laufenden Betriebsmittelkredite aufstellen, da diese von den Banken auf einem Formular bescheinigt werden müssen. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 €, das heißt, dass die Gesamttilgungsraten für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 mind. 1.000 € betragen müssen.
• Eine Zusammenstellung aller beantragten Corona-bedingten Beihilfen aufstellen, da diese angegeben werden müssen. Sie schließen aber eine Förderung beim Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II nicht aus.
 
Sobald die Antragsformulare und Anhänge verfügbar sind, werden wir umgehend darüber informieren und auch ein kommentiertes Antragsformular veröffentlichen, dass die Antragsstellung erleichtern soll.

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