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News

Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung der Landeskommission am 06.11.2023

von Miriam Abel

Die Mitgliederversammlung der Landeskommission tagte am Montag, 06.11.2023 in Sindelfingen. Im Rahmen der Sitzung wurde über unterschiedliche Themen gesprochen.

Der Rückblick auf die Saison 2023 war dahingehend positiv, dass die Veranstaltungs-, Nennungs- und Starterzahlen von 2022 minimal steigern konnten. Baden-Württemberg ist damit im bundesweiten Vergleich eine Ausnahme, da dort alle Bereiche rückläufig sind.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Überarbeitung der Besonderen Bestimmungen für die kommende Saison 2024 an. Die Besonderen Bestimmungen 2024 werden in Kürze auf der Homepage des Verbandes unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FN veröffentlicht. Über einige Änderungen möchten wir vorab bereits informieren:

  • Veranstalter von PLS, die nach dem 01.10. des Vorjahres ihren Termin verspätet anmelden oder die einen bereits genehmigten Termin, nach der LK-Veranstaltersitzung, die im November stattfindet, verlegen, müssen von den hiervon betroffenen PLS-Veranstaltern im Umkreis von 100 km (Luftlinie) und ihrem PSK/RR eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird vom anmeldenden Verein eine Gebühr gemäß Gebührenordnung erhoben.
  • Die in Neon veröffentlichte Ausschreibung ist maßgeblich.
  • Die Vorgaben zur Humanmedizinischen Versorgung bei breitensportlichen Veranstaltungen mit Pferden wurden an die Vorgaben der LPO 2024 angepasst. Bei breitensportlichen Veranstaltungen ohne Pferde (z.B. Holzpferdeturnier beim Voltigieren oder Hobby Horsing Turnieren) werden keine Vorgaben zur humanmedizinischen Versorgung gemacht. Hier gilt dann die WBO.
  • Pro Pferd und Tag sind drei Starts in Prüfungen bzw. Wettbewerben möglich. Ein vierter und fünfter Start zusätzlich in gerittenen ersten Einsteigerwettbewerben (Block 2.2 WBO z.B. Führzügelwettbewerb) möglich.
  • Prüfungen der Kl. A und L dürfen für maximal drei Leistungsklassen ausgeschrieben werden. Die Pflicht eine davon mit einem Handicap zu belegen, entfällt.
  • Wenn bei Prüfungen analog Clear-Round-Modus (gem. LPO §§ 306-308, § 363.1.b), § 363.2.a), c)- f), § 520.3.d), § 536.1, § 541, § 538.2.b), § 672 u.ä.) über die Ausschreibung keine Geldpreisreduzierung gem. LPO § 25 geregelt wurde (in Baden-Württemberg nur in Kl. E-L zulässig) und mehr als 25 % der Starter aufgrund Gleichplatzierungen im Viertel platziert sind, beträgt der ausgezahlte Geldpreis je Letztplatziertem im Viertel mindestens die Höhe des Einsatzes bzw. Nenn- und Startgeldes.
  • Kann bei einer Kontrolle der Pferdepass bis zum Start des Teilnehmers nicht vorgelegt werden, ist kein Start möglich. Das Einräumen einer Nachfrist ist nicht möglich. Bestätigungen über Impfungen z.B. per Fax oder Telefon werden nicht anerkannt. Ausschließlich die Eintragungen im Pferdepass sind maßgeblich. Ergänzende Eintragungen (z.B. „roter Strich“) zum Impfstatus sind nicht zulässig und nicht zu berücksichtigen.
  • Teilnehmer, die ihr Pferd mit Schutzgurt (Body Protector) reiten, müssen vor jedem Start ihr Pferd unaufgefordert beim Richter am Vorbereitungsplatz zur Kontrolle des durch den Schutzgurt abgedeckten Bereichs vorstellen. Das Freilegen des dadurch abgedeckten Bereiches erfolgt durch den Teilnehmer oder dessen Beauftragten.
  • In Dressur-LP Kl. M** und Dressurreiter-LP Kl. S müssen beide Richter die erforderliche Qualifikation zum Richten der LP besitzen.
  • Beim LA 5, 4, 3, 2  besteht die Prüfungskommission aus zwei Richtern, davon mind. 1 Richter mit der Qualifikation DL/SL oder FA oder VOE besitzen. Beim LA 5V besteht die Prüfungskommission aus zwei Richtern, davon mind. 1 Richter mit der Qualifikation VOE besitzen, der 2. Richter mit der Qualifikation DL/SL oder FA oder VOE.
  • Die zusätzliche Gebühr für Turnieranmeldungen nach dem 01.10. wird auf 150,- € angehoben.
  • Das Richter und Parcourschefentgelt wurde bei einer Anwesenheit auf dem Turnierplatz von bis acht Stunden auf 120,- € erhöht. Jede weitere Stunde wird mit 20,- € vergütet. Der LK Beauftragte erhält zusätzlich für den Mehraufwand durch u.a die Kontrollmaßnahmen eine Entschädigung von 30,- € pro Tag.

Auch die geplanten Fortbildungen für Turnierfachleute wurden vorgestellt. Diese werden sobald alle Details fest stehen, entsprechend veröffentlicht.

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