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News

Sofortmaßnahmen der LK für die Turniersaison 2020

von Miriam Abel

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise hat die Landeskommission beschlossen, dass für Turniere oder breitensportliche Veranstaltungen, die wegen Corona absagt werden müssen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, folgendes Sondermaßnahmen gelten:

• Turnierabsagen aufgrund der Corona-Krise sind von der Absagegebühr befreit.
• Nachholtermine in 2020 sind von der Anmeldegebühr befreit und bei Veranstaltungen mit Prüfungen bis zu Kl. M müssen abweichend vom §2 7. BB  die Zustimmung anderer Veranstalter nur bis zu einem Umkreis von 50km einholen. Für Veranstalter mit Prüfungen der Kl. S wird die bisherige 100 km-Regelung angewendet.
• Veranstalter mit Prüfungen bis zur Klasse S* erhalten auf Anfrage Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission und können Prüfungen der Kl. M und S* ohne Geldpreisausschüttung oder mit Reduzierung des Geldpreises ausschreiben.
• Veranstalter mit Prüfungen in Kl. S** und/oder höher können Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission beantragen. Über solche Anträge wird im Einzelfall entschieden.
• Veranstalter, deren Ausschreibung bereits genehmigt wurde und die Durchführung noch aussteht, werden auf diese Maßnahmen hingewiesen und können eine entsprechende kostenfreie Ausschreibungsänderung vornehmen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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