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News

Stellungnahme der LK zur Reiterjournal-Berichterstattung zur PLS Münsingen

von Miriam Abel

Die beiden Online-Artikel des Reiterjournals zu den S-Dressuren auf der PLS in Münsingen Lerchenhof wurden durch den Redakteur des Reiterjournals aufgrund der Ergebnislisten verfasst, vor Ort wurde er zumindest nicht gesehen.

Hierbei hat sich der Redakteur jedoch leider nur mit den Platzziffern und nicht mit den Punktsummen der Richter befasst. Ansonsten wäre aufgefallen, dass die Richtergruppe in der Bewertung der einzelnen Ritte sich ziemlich einig war, denn die Punktsummen der einzelnen Richter unterscheiden sich bei den Platzierten um maximal 14 Punkte. Diese Abweichungen sind bei Prüfungen, bei denen die Ausführung der Aufgabe mit 30 Einzelnoten im St. Georg bzw. 34 Einzelnoten in der S3 bewertet wird, nicht zu beanstanden.

Aufgrund der Tatsache, dass das Starterfeld in Münsingen homogen und auf einem ähnlichen Leistungsstand war, war eine Spreizung der Noten und ein deutlicheres Rangieren der Reiter schwer möglich, wodurch es zu den Abweichungen in den sogenannten Platzziffern kommt.

Die Beurteilung von Dressurprüfungen erfolgt nach der klassischen Reitlehre, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1 und 2 niedergeschrieben ist.
Bei der Beurteilung jeder einzelnen Lektion einer Dressuraufgabe mit einer Wertnote im getrennten Richtverfahren werden diese der Bewertung zu Grunde gelegt.
Aufgrund der verschiedenen Richterpositionen und der damit einhergehenden unterschiedlichen Blickwinkel ist eine Abweichung der Bewertung normal und auch richtig. So sieht z.B. der Richter bei H bei der Lektion „K-E Schulterherein“ das Pferd lediglich von vorne, während die Richter bei C und M das Pferd vermehrt im Seitenbild sehen.

Dass bei der unberechtigten negativen Kritik dann auch noch die Richter namentlich in der Internetmitteilung „an den Pranger“ gestellt werden, ist schlichtweg polemisch und hat mit Pressefreiheit und gutem Stil wenig zu tun.

Die Landeskommission Baden-Württemberg widerspricht daher der vorgenommen Berichterstattung zur PLS Münsingen und sieht darin eine ungerechtfertigte Schädigung des Ansehens der Richter und der Veranstaltung in der Öffentlichkeit.


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