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News

Wettkampfsport für Amateure wieder nahezu uneingeschränkt möglich

von Miriam Abel

Die Freizeit und Amateursportler dürfen zwar seit Anfang März gemäß der Corona Verordnung wieder trainieren, aber von der Teilnahme an Turnieren sind sie bis auf einige wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Dies sollte sich vermutlich in den nächsten 2-3 Wochen ändern, da bereits die ersten Ordnungsämter Turniere auch für oder mit Amateuren genehmigen.

Die Amateure im Lande freut dies auf der einen Seite auf der anderen Seite befürchten sie, dass die Startmöglichkeiten für sie gering sein werden, wenn bei startplatzbegrenzten Prüfungen wieder alle nennen wollen. Die Rufe nach Turnieren nur für Amateure werden daher laut um auch den Amateuren eine sportlichen Vergleich unter seines Gleichen zu ermöglichen.

Dies können wir sehr gut nachvollziehen und möchten daher alle Veranstalter darauf hinweisen, dass die Ausschreibung von reinen Amateurturnieren oder auch nur einzelnen Prüfungen möglich ist. Jeder Veranstalter kann in seiner Ausschreibung den eingeladenen Teilnehmerkreis oder die startberechtigten Reiter festlegen. Hier muss lediglich der Mindesteinzugsbereich gemäß der Besonderen Bestimmungen (z.B. mind. 12 Vereine bei LP bis Kl. M) beachtet werden. Ebenso kann man mit den Reiter-Optionen „offen“ und „geschlossen“ bei der Ausschreibung von Prüfungen arbeiten.

Seitens der LK würden wir zumindest zu Anfang, eine Trennung der Teilnehmerkreise Amateure und Profi- und Spitzensportler in den Kl. A-M und auch insbesondere in den Dressur- und Springpferdeprüfungen begrüßen um den Amateuren den Einstieg in die Saison zu erleichtern, da diese nun seit Oktober 2020 nicht mehr auf Turnieren starten konnten.
Anstelle einer Begrenzung der Startplätze raten wir allen den Teilnehmerkreis anhand von sportfachlichen Handicaps und geographischen Kriterien zu begrenzen. Die Nachfrage bei den Amateuren an Startmöglichkeiten wird sehr hoch sein und der unsägliche Kampf um die begrenzten Startplätze ist frustrierend, wenn man keinen ergattern kann.

Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass sobald Ausschreibungen wieder ohne Unterscheidung im Teilnehmerkreis zwischen Profis, Spitzensportlern und Amateure ausgeschrieben werden, gemäß LPO 20% der Leistungsprüfungen der Kl. A-M für den geschlossenen Bereich ausgeschrieben werden müssen.

Bei allen Fragen hinsichtlich der Ausschreibungsgestaltung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Die neuste Corona Verordnung, die am 07.06.2021 in Kraft tritt, erlaubt abhängig von der Inzidenz und dem jeweiligen Öffnungsschritt nicht mehr nur den Wettkampfsport für Profi- und Spitzensportler sondern endlich auch für die Amateure. In den FAQ zum Pferdesport finden Sie die genaue Formulierung.

Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100):
Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauer*innen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gestattet. Wettkampfveranstaltungen des Amateursports sind im Freien mit bis zu 20 Sportlern erlaubt.

Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter):
Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports sind wieder ohne Teilnehmerbegrenzung möglich.
Bei Wettkampfveranstaltungen im Profi- und Spitzensport sowie im Amateursport können im Freien mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer und in geschlossen Räumen bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.

Öffnungsstufe 3 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter):
Bei Wettkampfveranstaltungen im Profi- und Spitzensport sowie im Amateursport können im Freien mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.

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