Tierschutz und Fairness 
im Pferdesport

Das Wohl und die Gesundheit des Pferdes stehen bei uns an erster Stelle. Jeder, der ein Pferd hält oder nutzt, hat sich dabei immer zuerst am Wohle und an der Gesundheit des Pferdes zu orientieren. Die Richtlinien zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht formulieren die grundlegenden Anforderungen an die Gesunderhaltung, Pflege und Ernährung von Pferden.  

Tierschutz ist ein Staatsziel (Grundgesetz, Art. 20a). Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet.

Der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden verlangt umfangreiches Wissen und Können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierfür entsprechende Leitlinien veröffentlicht. 

Ein Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd - die neun Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes.
 

Tierschutz ist ein Staatsziel (Grundgesetz, Art. 20a). Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet.

Der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden verlangt umfangreiches Wissen und Können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierfür entsprechende Leitlinien veröffentlicht. 

Ein Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd - die neun Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes.
 

Ausbildung ist gelebter Tierschutz

Die in den Richtlinien zur Grundausbildung von Reiter und Pferd beschriebenen Lektionen und Übungen sowie die Anforderungen an ihre Ausführung sind aus dem Wissen um anatomische und biomechanische Zusammenhänge entwickelt worden. Sie sind kein Selbstzweck, sondern Teil eines systematischen Trainingssystems mit dem Ziel einer gesunden körperlichen und mentalen Entwicklung des Pferdes.  Eine gute Ausbildung gemäß der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist vor diesem Hintergrund gelebter Tierschutz.

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Tierschutz im Turniersport

Der Tierschutz und damit das Wohl des Pferdes stehen im Pferdesport über allen anderen Ansprüchen und Interessen. Mit Hilfe der umfangreichen Regelwerke wird der Rahmen geschaffen, um diesen Grundsatz einzuhalten. Denn ein gesunder und leistungsfähiger Sportpartner Pferd ist Voraussetzung für einen funktionierenden Turniersport. 

Die Anti-Doping-und-Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) sind Teil der LPO. Darin sind Substanzen und Methoden aufgelistet, deren Einsatz in Training und/oder Wettkampf verboten ist. Durch Medikationskontrollen wird überprüft, ob die ADMR auf dem Turnier eingehalten werden. Pro Jahr werden in Baden-Württemberg ca. 150 Medikationskontrollen durchgeführt. Darüber hinaus werden auf allen Veranstaltungen stichprobenartige Pferde- und Impfpasskontrollen vorgenommen. 

Vor Ort auf dem Turnier ist der Turniertierarzt beim Thema Pferdegesundheit der direkte Ansprechpartner für den Reiter.

© Doris Matthaes
Wichtiger Hinweis
§ 11 Abs. 1.8 Tierschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig, einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für das Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten darf die Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 4 oder nach Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d nur insoweit erteilt werden, als die Tiere nicht einer Art angehören, deren Zurschaustellen an wechselnden Orten auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 verboten ist.