Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.

Im Pferdesportverband Baden-Württemberg sind über 800 Vereine mit knapp 95.000 Mitgliedern zusammengeschlossen. Je nach geographischem Standort gehören diese Vereine zu einem der drei Regionalverbände Nordbaden, Südbaden oder Württemberg. 

Darüber hinaus sind rund 450 Pferdebetriebe als Sondermitglieder dem Verband angeschlossen.

Der Pferdesportverband Baden-Württemberg ist der größte Landesverband innerhalb von Pferdesport Deutschland.

Die Historie. 
Der Verband wurde 1977, als Nachfolger der Arbeitsgemeinschaft Baden und Württemberg, gegründet und ist als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht eingetragen. Der Pferdesportverband Baden-Württemberg ist Mitglied in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) und beim Landessportverband (LSV). 
1983 wurde die bis dahin noch selbständige Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen als Organ des Pferdesportverbandes in den Pferdesportverband integriert und ist in der Satzung verankert.
 

Die Aufgaben. 
Satzungsgemäß ist der Verband für die Förderung des Pferdesports als Leistungs- und Breitensport, der Pferdehaltung und des Tierschutzes sowie der Pferdezucht in Baden-Württemberg verantwortlich.
Für die Wahrnehmung und Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Pferdesportverbandes gibt es mehrere ehrenamtliche Gremien, die sogenannten Ausschüsse, die sich speziellen Themengebieten widmen. Für die Umsetzung in der täglichen Arbeit ist eine hauptamtliche Geschäftsstelle verantwortlich.
 

Die Satzung und Gremien.
Die Satzung des Pferdesportverbandes legt fest, welche Organe und Gremien es innerhalb des Verbandes gibt, wie sie sich zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben.
Das oberste Organ des Pferdesportverbandes ist die Delegiertenversammlung. Sie tagt einmal im Jahr und setzt sich aus Delegierten der Pferdesportkreise und Reiterringe sowie der Regionalverbände zusammen. Die Delegiertenversammlung wählt z.B. den Präsidenten des Verbandes.

Die Geschäftsstelle - Ihr Ansprechpartner.

Bei Fragen, Problemen, Ideen und Anregungen wenden Sie sich an das Team der Geschäftsstelle. Wir freuen uns Ihren Anruf oder Ihre Email.

Telefon: 07154 83 28 0

Mail: info@pferdesport-bw.de

Sie erreichen uns: Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr, Fr. 8:00 - 13:00 Uhr

Die Organisationsstruktur in Baden-Württemberg

 

Nordbaden
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Südbaden
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Württemberg
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Pferdesportvereine
Alle Pferdesportvereine, die über einen Regionalverband Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg sind.
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Pferdesportkreise & Reiterringe
Die Vereine sind auf Kreisebene in Pferdesportkreisen (Württemberg) und Reiterringen (Baden) zusammengefasst.
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Sondermitglieder
Alle Pferdebetriebe, die sich als Mitglied dem Pferdesportverband Baden-Württemberg angeschlossen haben.
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Die Gremien

Für die Wahrnehmung und Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Pferdesportverbandes gibt es unterschiedliche ehrenamtliche Gremien. Die Satzung regelt die jeweilige Besetzung der Gremien und deren Aufgaben.

Die Delegiertenversammlung.

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des Landesverbandes. Die Mitglieder des Landesverbandes üben ihre Rechte in der Delegiertenversammlung durch Delegierte aus. Eine ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich statt.

Die Delegiertenversammlung ist u.a. die Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsvoranschlages, die Entlastung des Präsidiums, die Wahl des Präsidenten, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Beschlussfassung von Satzungsänderungen.

Das Präsidium.

Das Präsidium wir von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Beauftragten für Breitensport, dem Vorsitzenden der Baden-Württembergischen Pferdesportjugend, dem Vertreter der Aktiven im Leistungssport, dem Vorsitzenden der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen, dem Präsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied des Württembergischen Pferdesportverbandes, dem Präsidenten des Pferdesportverbandes Nordbaden sowie dem Präsidenten des Pferdesportverbandes Südbaden. 

Die Baden-Württembergische Sportjugend.

Die Pferdesportjugend ist die steuerrechtlich unselbständige Jugendorganisation des Landesverbandes. Sie vertritt alle dem Landesverband angeschlossenen Personen, die noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.

Die Organe der Pferdesportjugend sind der Jugendausschuss und die Jugendleitung.

Die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen.

Die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen ist seit 1983 ein Organ des Pferdesportverbandes und ist in dessen Satzung verankert. Das Tätigkeitsgebiet der Landeskommission umfasst die in der Leistungsprüfungsordnung (LPO), Wettbewerbsordnung (WBO) und Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) festgelegten Aufgaben.  

 

Die Disziplinausschüsse.

Im Pferdesportverband Baden-Württemberg gibt es für die Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren, den Ponysport und Vierkampf sogenannte Disziplinausschüsse. Sie sind für sport- und disziplinspezifische Themen zuständig.

Die Zusammensetzung aller Disziplinausschüsse ist in der Satzung geregelt. Er besteht aus zehn Personen.

Die sind:

  • dem Landestrainer/Koordinator
  • dem Regionaltrainer/-beauftragten aus Württemberg
  • dem Regionaltrainer/-beauftragten aus Nordbaden
  • dem Regionaltrainer/-beauftragten aus Südbaden
  • zwei berufene Vertreter aus Württemberg
  • einem berufenen Vertreter aus Nordbaden
  • einem berufenen Vertreter aus Südbaden
  • zwei Aktivenvertretern, gewählt von den Landes- und Bundeskadermitgliedern der jeweiligen Disziplin

Die Zusammensetzung der jeweiligen Disziplinausschüsse finden Sie bei der jeweiligen Disziplin.

Die weiteren Ausschüsse.

Gemäß Satzung gibt es noch den Ausschuss für Turniersport und Ausbildung sowie den Ausschuss für Breitensport und Umwelt. 

Der Ehrenrat.

Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern sowie zwei Ersatzmitgliedern und wird von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Landesverbandes, soweit der Vorfall mit der Verbandszugehörigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts nach der LPO gegeben ist.

Mitglieder des Ehrenrates sind:

  • Walter Klein
  • Gerhard Klotz
  • Dr. Dietrich Plewa
  • Gerd Sickinger
  • Gerhard Ziegler