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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht entscheidet über Einsprüche (§§ 910 ff LPO) und Beschwerden gegen Ordnungsmaßnahmen (§§ 920 ff LPO). Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern, wovon mindestens zwei Mitglieder die Befähigung zum Richteramt im Sinne des Deutschen Richtergesetzes haben müssen. Die Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung der Landeskommission auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Schiedsgerichts sind:

  • Jasmin Lisa Himmelsbach, Stuttgart
  • Stefan Karcher, Mannheim
  • Dr. Dietrich Plewa, Karlsruhe
  • Kathrin Völker, Reutlingen
  • Dr. Susanne Blaich, Ostfildern
  • Katharina Zehntner, Wolfach
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