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Juni 2020

von Miriam Abel

Keine Landesmeisterschaften 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen und den Trainingseinschränkungen hat das Präsidium des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg beschlossen alle Landesmeisterschaften für das Jahr 2020 abzusagen. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung.

von Miriam Abel

EM Sichtung in Warendorf

Drei Reiterinnen aus Baden-Württemberg wurden für die Sichtung zur Europameisterschaft am 17.-19. Juli nach Warendorf eingeladen. Dies sin Emely Rother (RC Riedheim) in der Altersklasse Children, Antonia Roth (RG Hammberger Hof) für die Ponyreiter und Jana Schrödter (RC Riedheim) bei den Jungen Reitern.

von Frank Reutter

Leitfaden zur Wiederaufnahme Turnierbetrieb (gültig ab 01.07.2020)

Für die Genehmigung der Ausschreibung ist die Einhaltung folgender Vorgaben zwingend erforderlich:

- Die Turniere finden, bis 31.07.2020, mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Zuschauern statt.

- Der Turnierbetrieb ist nur zulässig, wenn an ihm weniger als 100 Sportler gleichzeitig anwesend sind. Die Zahl der ansonsten anwesenden Personen (Pfleger, Helfer, Organisationsteam) ist so weit wie möglich zu reduzieren.

- Der Veranstalter hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Polizeibehörde nach §§ 16, 25 lfSG, folgende Daten bei allen anwesenden Personen (inkl. Zuschauer) zu erfassen: Name und Vorname der Person, Datum sowie Beginn und Ende der Anwesenheit sowie Telefonnummer und Adresse der Person. Diese Daten sind 4 Wochen nach Veranstaltungsende zu löschen.

- Der Veranstalter hat einen Hygienebeauftragten zu bestimmen, der für die Einhaltung der Hygiene-Regeln verantwortlich ist

- Alle Beteiligten sind über Reinigungsmöglichkeiten der Hände zu informieren.

- In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen, Seife und Papierhandtücher sind in genügender Menge zur Verfügung zu stellen

- Sanitärräume sind regelmäßig und angemessen zu reinigen

- Während der gesamten Veranstaltung muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden

- Durch Aushang muss, insbesondere auf Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, prägnant und übersichtlich hingewiesen werden

- Mit der Zeiteinteilung werden alle Teilnehmer über die geltenden Vorschriften informiert

- Auf den Vorbereitungsplätzen können je Vorbereitungsplatz max. 10 Reiter ihre Pferde gleichzeitig vorbereiten

- Zur Vorbereitung der Pferde für Springprüfungen, ist ein Hindernisdienst vom Veranstalter zu stellen. Eigene Helfer des Teilnehmers auf dem Vorbereitungsplatz sind nur dann zulässig, wenn von diesen Helfern hierzu Handschuhe und Mundschutz getragen und der Mindestabstand von 1,5m zu anderen anwesenden Personen nicht unterschritten wird. Das verwendete Hindernismaterial muss bei Einsatz von Helfern der Teilnehmer im Berührungsbereich regelmäßig desinfiziert werden.

- Bei getrenntem Richten in Dressurprüfungen, müssen Protokolle erstellt werden und können z.B. über equi sore zur Einsicht bereitgestellt werden. Es erfolgt keine Ausgabe von Papierunterlagen. Die Papierunterlagen verbleiben zur Leistungsdokumentation beim Veranstalter und sollen möglichst digital zur Verfügung gestellt werden (z.B. Handyfoto per Email an den Teilnehmer)

- Beim gemeinsamen Richten kann alternativ ein mündliches Protokoll erfolgen oder das schriftliche Protokoll wird vom Veranstalter dem Teilnehmer digital bereitgestellt

- Die Meldestelle ist möglichst nur über z.B. equi score und Telefon erreichbar. Personenkontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Idealerweise wird das Gewinngeld, im Anschluss an die Veranstaltung, an die Teilnehmer überwiesen.

- Siegerehrungen dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften mit und ohne Pferde durchgeführt werden. Sieger und Platzierte müssen jedoch mindestens über Ansagen und online bekanntgegeben werden.

In der Ausschreibung muss auf folgende Punkte hingewiesen werden:

- Nach Beendigung der Prüfungen/Wettbewerbe verpflichten sich die Teilnehmer schnellstmöglich das Turniergelände zu verlassen

- Die teilnehmenden Reiterinnen und Reiter verpflichten sich, aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Maßnahmen, vollumfänglich umzusetzen

- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen die Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen bzw. in häuslicher Quarantäne lebenden Menschen innerhalb den letzten 14 Tagen hatten oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur vorhanden sind

- Wer sich nicht an die diese Maßnahmen hält wird umgehend des Turnierplatzes verwiesen

Landeskommission Baden-Württemberg

Stand: 29.06.2020

von Frank Reutter

CoronaVO Sport vom 25. Juni 2020 mit weiteren Lockerungen - Bis zu 100 Zuschauer ab 1.7.2020 wieder möglich

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie wurde am 25. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 1. Juli. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport

Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.

Bis 100 Zuschauer ab 1.7.2020 wieder möglich. Ab 1.8.2020 Veranstaltungen bis 500 Personen (Sportler + Zuschauer) wieder möglich.

Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.
Untersagt sind:
- bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
- vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).

Hier: Corona-Verordnung Sport –CoronaVO Sport

Am 01.07.2020 treten außer Kraft:
- CORONA-VO Spoitzensport
- CORONA-VO Sportstätten
- COROBA-VO Sportwettkämpfe

von Miriam Abel

Preis der besten Jugendarbeit 2019 und 2020

Die Gewinner des Preis der besten Jugendarbeit 2019 und das neue Thema für den Preis der besten Jugendarbeit 2020 steht fest.

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von Miriam Abel

Landesjugendtag 2020

Aufgrund der Corona-Krise muss der diesjährige Landesjugendtag in Neubulach leider abgesagt werden.

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von Miriam Abel

Auszeichnung von Trainern mit der Lütke-Westhues Plakette

Im Rahmen der FN-Online-Bildungskonferenz wurden folgende Absolventen von Amateur-Trainerprüfungen mit der Lütke-Westhues Plakette ausgezeichnet:

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von Miriam Abel

Corona: Hinweise zum Ausreiten

Auf Anfrage beim Ministerium zum den Regeln beim Ausritt erhielten wir folgende Antwort: als Grundlage für das Reiten im öffentlichen Raum gelten zunächst noch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gemäß § 3 CoronaVO. 

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von Frank Reutter

Leitfaden zur Wiederaufnahme Turnierbetrieb (Stand: 15.06.2020)

Die neue CoronaVO Sportwettkämpfe erlaubt nun auch wieder die Aufnahme des Turnierbetriebs für Amateure.

Hierbei sind einige Dinge zu beachten, die wir als "Leitfaden zur Wiederaufnahme Turnierbetrieb" bereitstellen.

Den aktuellen Leitfaden vom 15.06.2020 finden Sie in der Anlage

von Miriam Abel

Pressemitteilung des MinisteriumsWeitere Lockerungen für den Breiten- und Leistungssport:

Wettbewerbe und Wettkämpfe bei kontaktlosen Sportarten ab dem 11. Juni unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder möglich.  Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Ich freue mich sehr, dass wir vielen Breitensportlerinnen und Breitensportlern ein Stück mehr Normalität zurückgeben können.“

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von Frank Reutter

Ab sofort nun Turniere auch für Amateure wieder möglich - CoronaVO Sportwettkämpfe neu gefasst

Gestern wurde die CoronaVO Sportwettkämpfe neu gefasst. Zukünftig dürfen Wettbewerbe in Sportarten ohne Körperkontakt sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport stattfinden. Außerdem hat der Veranstalter im Falle von Wettkämpfen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer in Sportarten ohne Körperkontakt in einem für die jeweilige Einrichtung passenden Hygienekonzept festzulegen, wie die Maßgaben der VO im konkreten Fall eingehalten und umgesetzt werden können. Das Konzept muss den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden.

Damit ist der Weg frei für Turniere mit bis zu 100 Teilnehmern, aber noch ohne Zuschauer.

Natürlich müssen die weiteren Regelungen und die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Hier die neue CoronaVO Sportwettkämpfe (10.06.2020)

von Miriam Abel

Fortschritt durch Feedback: FN LevelUp kommt

Warendorf (fn-press). Kein Training, kein Unterricht, kein Richterurteil – Deutschlands Pferdesport war wochenlang durch die Coronavirus-Pandemie lahm gelegt. Jetzt geht es endlich wieder los! Passend dafür haben drei Größen der Szene – ClipMyHorse.TV, Black Horse One in Kooperation mit SAP und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) – ihr geballtes Know-how gebündelt und eine neue Plattform zur Trainingsüberprüfung geschaffen: FN LevelUp.

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von Miriam Abel

NÜRNBERGER BURG-POKAL der Junioren

Dressur fällt 2020 aus, die Springreiter können noch hoffen. Die Turniersaison 2020 ist für den Pferdesport eine Herausforderung. Gerade für die Veranstalter gilt es, bei der Turnierplanung eine Gleichung mit zahlreichen Unbekannten zu lösen. Angesichts der aktuellen Situation wurden im NÜRNBERGER BURG-POKAL der Junioren erste Entscheidungen getroffen.

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